Mit einer Reform, die Schuldenberatung Schweiz (SBS) seit vielen Jahren forderte, geht der Ständerat einen Schritt in die richtige Richtung. Schulden bei Krankenkassen sind weit verbreitet bei überschuldeten Haushalten. Mit den heute beschlossenen Anpassungen des KVG Artikels 64a entlastet der Ständerat diese Haushalte. Sie geraten dadurch weniger schnell in die Schuldenfalle. Enttäuscht ist SBS über den Entscheid bezüglich der schwarzen Listen.

Betreibungen durch Krankenkassen werden eingeschränkt

Wenn die Budgets von Haushalten aufgrund von Arbeitslosigkeit, einer Krankheit oder wegen administrativer Überforderung aus dem Lot geraten, bleiben Krankenkassenprämien schnell unbezahlt. Die Schuldenfalle schlägt zu, wenn zusätzliche Kosten durch Betreibungen entstehen. Im Rahmen der Revision hat der Ständerat nun die Anzahl der Betreibungen auf zwei pro Jahr reduziert. Zudem sollen die Gebühren die tatsächlichen Kosten nicht übertreffen. Damit bewahrt er viele Schuldner:innen vor einer zusätzlichen Verschuldung.

Minderjährige nicht für Schulden der Eltern haftbar

Ein wichtiger Fortschritt bedeutet auch die Anpassung, dass Minderjährige beim Eintritt ins Erwachsenenalter nicht für die nicht bezahlten Prämien ihrer Eltern haften. Schuldenberatung Schweiz hätte sich gewünscht, dass dies auch für junge Erwachsene in Ausbildung bis 25 gelten soll. Nichtdestotrotz ist die neue Regelung sehr wichtig und SBS hofft auf eine positive Aufnahme der heute beschlossenen Revision durch den Nationalrat.

Medienmitteilung der Schuldenberatung Schweiz vom 7. Juni 2021.

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