Nun ist es soweit, der Bundesrat hat seine Vorlage in die Vernehm­lassung geschickt. Sie läuft bis zum 26. September. Die Einführung einer Restschuldbefreiung würde vielen Betroffenen eine neue Perspektive eröffnen. Eine erste Einführung bietet der Foliensatz.

Nach Ansicht der Expertinnen und Experten der Schuldenberatung ist die Einführung eines Abschöpfungsverfahrens mit anschliessender Schulden­tilgung sowohl aus Sicht der Betroffenen als auch der Allgemeinheit grundsätzlich ein Gewinn. Aber nur, wenn das Verfahren entsprechend konzipiert wird. Unbedingt sollen die aktuellen Sanierungs­instrumente für Leute mit einer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit weiterhin möglich sein. Sonst drohen ein Nullsummenspiel und ein neues Verfahren mit strengeren Bedingungen für die Schuldnerinnen und Schuldnern als heute.

SchKG-Revision: Stellungnahme der Budget- und Schuldenberatung Aargau–Solothurn vom 12. Juli 2022
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