Nach Bundes- und Ständerat sprach sich heute auch der Nationalrat stillschweigend für den Einbezug der laufenden Steuern ins betreibungsrechtliche Existenzminimum aus. Was sich technisch anhört, ist ein sehr wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der problematischen Überschuldung von Privatpersonen. Jetzt muss die Verwaltung schnell eine entsprechende Vorlage ausarbeiten.

Bei einer Pfändung wird den verschuldeten Personen nur das sogenannte betreibungsrechtliche Existenzminimum (BEX) gelassen: Grundbedarf, Miete, Krankenkassenprämien usw. Bisher hingegen nicht berücksichtigt werden dabei die laufenden, neuen Steuern. Nach der Pfändung stehen Verschuldete deshalb vor einem Schuldenberg an Steuerforderungen. Die Betroffenen werden tiefer in die Schulden getrieben und die Aussicht auf eine Erholung wird verbaut.

Höhe der Kredit- und Steuerschulden im Zeitverlauf

Bundesrat muss nun Umsetzungsvorlage erstellen

In seinem Bericht zu einem Postulat hielt der Bundesrat 2023 fest, dass er den Einbezug der Steuern ins BEX grundsätzlich unterstützt (zum Bericht). Die Rechtskommission des Ständerates hat daraufhin die Motion 24.3000 eingereicht, welche der Ständerat am 13. März stillschweigend überwiesen hat (zur Debatte). Am 27. Mai hat sich nun auch der Nationalrat stillschweigend dafür ausgesprochen.

Für einen Ausstieg aus der Schuldenspirale

Mit der vorgeschlagenen Änderung wird der Ausstieg aus der Schuldenspirale ermöglicht. Das wird zu gesamtwirtschaftlich positiven Effekten führen. Denn damit wird der beruflichen und sozialen Desintegration der Betroffenen und damit relevanten Folgekosten bei Gesundheit, Familien und Sozialkosten Einhalt geboten.

Keine Privilegierung des Staates

Schuldenberatung Schweiz betont, dass auch Verschuldete steuerpflichtig sind. Es besteht im Gegensatz zu privaten Verträgen keine Wahlmöglichkeit. Der Einbezug der laufenden, neu anfallenden Steuern ins BEX ist deshalb keine Privilegierung des Staates gegenüber privaten Gläubigern. Bereits bestehende Steuerschulden werden nämlich bei der Pfändung nicht bevorzugt behandelt.

Schuldenberatung Schweiz
Schuldenberatung Schweiz wurde 1996 als Dachverband der öffentlichen und privaten gemeinnützigen Schuldenberatungsstellen gegründet. Diese bieten in den Kantonen spezialisierte Beratung und Begleitung an für Personen, die Verschuldungsrisiken ausgesetzt oder bereits überschuldet sind. Die Verbandsmitglieder von Schuldenberatung Schweiz verpflichten sich, die vom Dachverband festgelegten methodischen Richtlinien in ihrer Beratungspraxis umzusetzen.

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