Der Nationalrat hat heute das Geschäft 25.019 verabschiedet und eine grundsätzlich dreijährige Dauer für das neuen Entschuldungsverfahren gutgeheissen. Schuldenberatung Schweiz freut sich über diesen Entscheid als grossen Schritt für Menschen in hoffnungsloser Verschuldung.

Seit vielen Jahren fordern Fachstellen, Wissenschaft und Praxis eine zeitgemässere Regelung, die überschuldeten Menschen eine realistische Chance auf einen Neustart bietet. Der heutige Entscheid schafft endlich die Perspektive, die unzählige Betroffene dringend benötigen.

Faires Verfahren als Gewinn für die ganze Gesellschaft
«Für Menschen, die seit Jahren in aussichtslosen Situationen feststecken, ist dies ein Wendepunkt», sagt Pascal Pfister, Geschäftsleiter von Schuldenberatung Schweiz. «Das heute vom Nationalrat verabschiedete ist fair, wirksam und eröffnet Betroffenen endlich die Aussicht auf einen Neuanfang. Der Nationalrat hat damit Verantwortung übernommen – gegenüber den Betroffenen, aber auch gegenüber der Gesellschaft als Ganzes.»

Eine funktionierende Entschuldung wirkt weit über die betroffene Person hinaus: Sie reduziert Sozialkosten, fördert die wirtschaftliche Teilhabe und ermöglicht die Reintegration jener Menschen, die aufgrund von Schulden bisher blockiert waren. Die Reform bringt also nicht nur Hoffnung für Einzelne, sondern stärkt auch das gesellschaftliche und wirtschaftliche Umfeld.

Schuldenberatung Schweiz dankt dem Nationalrat für diesen wegweisenden Entscheid und fordert vom Ständerat, diesen wichtigen Fortschritt zu bestätigen.

Schuldenberatung Schweiz
Schuldenberatung Schweiz wurde 1996 als Dachverband der öffentlichen und privaten gemeinnützigen Schuldenberatungsstellen gegründet. Diese bieten in den Kantonen spezialisierte Beratung und Begleitung an für Personen, die Verschuldungsrisiken ausgesetzt oder bereits überschuldet sind. Die Verbandsmitglieder von Schuldenberatung Schweiz verpflichten sich, die vom Dachverband festgelegten methodischen Richtlinien in ihrer Beratungspraxis umzusetzen.

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