Die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) hat sich an ihrer Sitzung vom 28. August nochmals mit der Abschöpfungsdauer befasst. Die Kommission hat mit 13 zu 11 einem Kompromissvorschlag zugestimmt: Dieser sieht vor, die dreijährige Abschöpfungsdauer beizubehalten. Die Gerichte sollen aber eine Verlängerung der Abschöpfungsdauer auf vier Jahre anordnen können, wenn für die Entwicklung seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit keine aussichtsreiche Prognose gestellt werden kann.

Weitersagen: