Die Rechtskommission des Nationalrates hat mit deutlicher Mehrheit beschlossen, auf das Geschäft 25.019 Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (Sanierungsverfahren für natürliche Personen) einzutreten. Dieser Entscheid ist ein wichtiges und ermutigendes Signal für zahlreiche Menschen in der Schweiz, die sich in einer ausweglosen Schuldenlage befinden – und die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang verdienen.
Mit dem Eintreten anerkennt die Kommission die dringliche Notwendigkeit, überschuldeten Personen eine realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang zu bieten. In vielen europäischen Ländern existiert bereits ein solches Verfahren – nun ist es Zeit, auch in der Schweiz eine tragfähige und ausgewogene Lösung zu erarbeiten.
Eine zweite Chance statt lebenslanger Strafe
Die Möglichkeit einer zweiten Chance ist zentral für ein modernes und gerechtes Schuldenrecht. Wer über längere Zeit redlich versucht hat, seine Schulden zu bewältigen, soll nicht lebenslang in einer Schuldenspirale gefangen bleiben. Ein geregeltes Verfahren zur Restschuldbefreiung schafft Perspektiven – für die Betroffenen ebenso wie für ihre Familien und die Gesellschaft.
«Es braucht jetzt eine sorgfältige Ausarbeitung einer tragfähigen Lösung, die sowohl Gläubigern als auch Schuldnern gerecht wird. Die heutige Entscheidung ist ein erster, aber entscheidender Schritt in diese Richtung,» sagt Pascal Pfister, Geschäftsleiter des Dachverbandes Schuldenberatung Schweiz.
Ziel ist ein fairer Ausgleich zwischen berechtigten Gläubigerinteressen und der Chance für redliche Schuldner, sich nach einer gewissen Zeit von ihren Restschulden befreien zu können – unter klaren Bedingungen und nachweisbarer Mitwirkung.
Wirtschaftlich vernünftige Lösung
Die heute fehlende Möglichkeit für die meisten Betroffenen, sich zu entschulden, hat Konsequenzen: Das heutige System des ewigen Schuldenvollzugs ist nicht nur sozial problematisch, sondern kostet den Staat langfristig viel Geld. Überschuldung führt zu Arbeitslosigkeit, gesundheitlichen Problemen und Sozialhilfeabhängigkeit – Folgekosten, die mit einem modernen Entschuldungsverfahren reduziert werden könnten.
Die Einführung einer Restschuldbefreiung würde eine wichtige Lücke im schweizerischen Schuldenrecht schliessen und einen wirksamen Beitrag zur sozialen und wirtschaftlichen Integration leisten. Nun liegt es am Parlament, diese Chance zu nutzen und eine nachhaltige gesetzliche Grundlage zu schaffen.
Schuldenberatung Schweiz
Schuldenberatung Schweiz wurde 1996 als Dachverband der öffentlichen und privaten gemeinnützigen Schuldenberatungsstellen gegründet. Diese bieten in den Kantonen spezialisierte Beratung und Begleitung an für Personen, die Verschuldungsrisiken ausgesetzt oder bereits überschuldet sind. Die Verbandsmitglieder von Schuldenberatung Schweiz verpflichten sich, die vom Dachverband festgelegten methodischen Richtlinien in ihrer Beratungspraxis umzusetzen.