Im Dezember hat der Nationalrat einer Änderung des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) zugestimmt. Damit soll ein neues Sanierungsverfahren für hoffnungslos Verschuldete eingeführt werden. 2026 beugt sich nun die ständerätliche Rechtskommission über das Verfahren.

Zu Recht wird die Frage gestellt, ob die Interessen der Gläubiger dabei genügend gewahrt werden. Deshalb hier ein paar Hinweise von Schuldenberatung Schweiz.

Nicht jede Person mit einem Zahlungsausstand ist überschuldet
Im Oktober 2025 wurden 419’000 Personen betrieben (CRIF). Für das neue Verfahren rechnet das Bundesamt für Justiz mit jährlich 2’000 bis 8’000 Verfahren. Das zeigt die Relationen.
Aus Sicht der Praxis rechnen wir eher mit der unteren Zahl, denn:

Der Zugang zum Verfahren ist sehr restriktiv
Zugelassen werden nur hoffnungslos verschuldete Personen, deren «derzeitige und künftige Vermögens-, Ertrags- und Einkommenslage es in absehbarer Zeit und damit auch langfristig nicht zulässt, die vor Eröffnung des Sanierungskonkurses entstandenen Forderungen zu decken.» (E-SchKG Art. 337).
Sie müssen zudem glaubhaft machen, dass sie keine neuen Schulden machen und Arbeitsbemühungen nachweisen. Der Nationalrat hat diese Bestimmungen noch verschärft.

Gläubigerschutz wird hoch gehalten
Gemäss der Zentralstelle für Kreditiformationen (ZEK) stehen Kredite von 9 Milliarden CHF aus. Die Mitglieder von Inkasso Suisse eröffnen jährlich Forderungen im Umfang von 1.27 Milliarden CHF.
Die Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) im Auftrag des Bundes rechnet mit Forderungen im geringen Millionenbereich, die in Folge des neuen Verfahrens definitiv abgeschrieben werden müssten.
Das macht Sinn: Die meisten Menschen können ihre Zahlungsrückstände und Kredite in einer überschaubaren Zeit zurückzahlen und sind nicht strukturell überschuldet. Sie erhalten keinen Schuldenschnitt.

Gläubiger könnten sogar vom neuen Verfahren profitieren
In der RFA heisst es weiter:
«Im Rahmen der geplanten Abschöpfungsphase können die Gläubigerinnen und Gläubiger während einer bestimmten Periode vom generierten Einkommen und dem anfallenden Vermögen der Schuldnerinnen und Schuldner profitieren, ohne dass sie einzeln in das Vermögen der Schuldnerinnen und Schuldner vollstrecken müssten und im Wettbewerb zueinander stünden.» (S. 64)
Und: «Die bisherige Bewirtschaftung der Forderungen war bisweilen aufwendig und kostspielig. Die behördlich begleitete Abschöpfungsphase senkt die Kosten der Gläubigerinnen und Gläubiger für die Bewirtschaftung der Forderungen. Dank des neuen Verfahrens stehen die Gläubiger also weniger miteinander in Konkurrenz.» (S. 64)

Relevanter volkswirtschaftlicher Nutzen
Die Schuldenberatung Schweiz angeschlossenen Fachstellen verpflichten sich über die Richtlinien, bei Schuldensanierungen die Gläubiger gleichzubehandeln. Die Forderungen sollen wenn möglich bezahlt werden.
Wir sind aber auch überzeugt, dass für die überschaubare Gruppe der hoffnungslos Verschuldeten eine Restschuldbefreiung nötig ist. Davon profitieren letztlich alle, auch Wirtschaft und Gesellschaft.
Statt in einer hoffnungslosen Situation verharren zu müssen, werden die Betroffenen wieder aktiv an Arbeitsmarkt und Konsum teilnehmen und ihre Steuern zahlen. Die RFA rechnet mit einem positiven Saldo von 91 bis 287 Mio CHF jährlich.

Autor: Pascal Pfister, Schuldenberatung Schweiz

Schuldenberatung Schweiz
Schuldenberatung Schweiz wurde 1996 als Dachverband der öffentlichen und privaten gemeinnützigen Schuldenberatungsstellen gegründet. Diese bieten in den Kantonen spezialisierte Beratung und Begleitung an für Personen, die Verschuldungsrisiken ausgesetzt oder bereits überschuldet sind. Die Verbandsmitglieder von Schuldenberatung Schweiz verpflichten sich, die vom Dachverband festgelegten methodischen Richtlinien in ihrer Beratungspraxis umzusetzen.

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