Verfahren für Schuldensanierung sollen komplett umgekrempelt werden

Aktuell haben die allermeisten Verschuldeten in der Schweiz keine Chance, je wieder schuldenfrei zu leben. Im Gegensatz zum restlichen Europa gibt es hier kein Verfahren zur Restschuldbefreiung. Das soll sich nun mit einer Bundesvorlage ändern. Grund genug für eine Fachtagung.

Sollen auch Menschen, die am Existenzminimum leben und deshalb ihre Schulden nicht zurückzahlen können, eine zweite Chance erhalten? Oder sollen sie zeitlebens in prekären Verhältnissen verharren? Darum geht es in der Revision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), die derzeit durch das Bundesamt für Justiz vorbereitet wird. Sie soll ab zweitem Quartal 2022 in die Vernehmlassung gehen.

Tagung von Schuldenberatung Schweiz am 10. Mai 2022 in Bern

Das neue Verfahren wird massgebliche Änderungen zur Folge haben. Ziel der Tagung ist, über den Stand der Gesetzesvorlage zu informieren sowie Positionen von Fachleuten, Politik und Wissenschaft aufzuzeigen. Medienschaffende können kostenlos an der Tagung teilnehmen.

Gerne stellen wir Ihnen nach der Tagung eine kurze Dokumentation zur Verfügung.

Kontakt
Pascal Pfister, Geschäftsleiter Schuldenberatung Schweiz
administration@schulden.ch, 079 625 14 50

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